Die gültigen Pflegesätze seit 01.05.2023
Pflegegrad 2:
830,29 EUR Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse
2.312,40 EUR vom Pflegebedürftigen zu zahlender Betrag
Pflegegrad 3:
1.322,28 EUR Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse
2.312,30 EUR vom Pflegebedürftigen zu zahlender Betrag
Pflegegrad 4:
1.835,29 EUR Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse
2.312,47 EUR vom Pflegebedürftigen zu zahlender Betrag
Pflegegrad 5:
2.065,30 EUR Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse
2.312,45 EUR vom Pflegebedürftigen zu zahlender Betrag
Das Heimentgelt beinhaltet: Pflegesatz inklusive Ausbildungsvergütung, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Der ausgewiesene Eigenanteil bezieht sich auf die Entlastungstufe 1.
Selbstverständlich werden im Einzugsmonat die Heimkosten anteilig berechnet.
Ausgewiesen sind die zurzeit gültigen Preise (ohne Gewähr).
Kurzzeitpflege:
Die Preise für die Kurzzeitpflege können Sie bei Bedarf bei uns erfragen.